Mehr oder weniger Wert
4 Januar, 2007 at 0:50 2 Kommentare
Ja, beim Tanken tut das inzwischen richtig weh. Und auch bei anderen Dingen wird die Erhöhung der Mehrwersteuer zu spüren sein. Und das an Ecken, wo wir es gar nicht erwarten. Aber alle, die sich ein Rennpferd oder einen Strauß Rosen kaufen wollen, können beruhigt sein: Der Steuersatz bleibt bei sieben Prozent. Wer aber Kopfschmerzen von einem Sturz oder dem starken Blumenduft bekommt, muss für die Tablette den höheren Satz bezahlen. Möglich wird die inzwischen selbst für Fachleute undurchschaubare Aufteilung in sieben und 19 Prozent durch die in Deutschland so beliebten Ausnahme- und Sonderregelungen.
Sieben Prozent, so die gute Grundidee, sollen die Güter des täglichen Bedarfs haben. Damit auch Menschen, die wenig Geld haben, sie sich leisten können. Dazu gehören Milch und Käse, Brot und Kaffee, Brötchen und Blumen. Nicht nur die für die Vase, auch die für den Garten oder Balkonkasten. Aber dazu gehören auch die Pferde.
Wer sich gedanklich in die Zeit vor der industriellen Revolution versetzt, versteht das. Ein Pferd war der armen Bauern wichtigstes Arbeitsgerät. Lang lang ist’s her. Was geblieben ist, ist die Bevorzugung beim Steuersatz.

Also Grundregel: Was lebensnotwendig ist, wird geringer besteuert. Weit gefehlt! Die deutsche Bürokratie ist alles, aber nicht leicht zu durchschauen. Getränke – auch die ohne Alkohol – werden mit 19 Prozent besteuert. Wer aber kann schon ohne Flüssigkeit überleben? Deshalb ist wohl Leitungswasser ausgenommen. Wer ein kleines Einkommen hat und ein Baby erwartet, ist (trotz Einführung des Elterngeldes) gekniffen. Denn für die ohne Frage notwendigen Windeln werden 19 Prozent fällig.
Der Grundsatz der lebensnotwendigen Waren gilt auch für Medikamente nicht. Besonders bitter für Menschen, die wirklich darauf angewiesen sind. Ganz verwirrend wird es bei den steuerfreien Produkten. Auf Briefmarken und Rundfunkgebühren werden noch keine Steuern erhoben. Auch auf Kaltmiete nicht (Nebenkosten schon!). Vielleicht sollte diese Tatsache nicht publiziert werden. Bringt den Bundestag sonst noch auf komische Ideen…
Besonders kurios wird es bei anderen Lebensmitteln. Wer in ein Fast Food Restaurant an den Tresen geht, sieht sich stets mit der gleichen Frage konfrontiert: “Zum hier essen oder mitnehmen?” Wieso fragen die netten Mädels das eigentlich? Da lauert der Steuerteufel hinter dem Tresen. Verzehr im Restaurant wird mit 19 Prozent (siehe Kommentar) versteuert, außer Haus kostet das gleiche Essen sieben Prozent.
Merkwürdig auch der Steuersatz für Bahnfahrkarten. Nahverkehr (bis zu welcher Entfernung?) wird mit sieben, Fernverkehr mit dem höheren Satz belegt. Das ist zumindest noch einfach zu behalten: Weit gleich teuer. Die Steuererhöhung wäre ja eigentlich ein guter Zeitpunkt gewesen, um den Wirrwarr der Bestimmungen zu durchforsten. Eigentlich.
Wem angesichts dieser Steuer-Bürokratie das Lachen schon vergangen ist, dem sei ein Beitrag von Kamelopedia empfohlen. Dort ist zu erfahren wie die Mehrwertsteuer einst entstand. Und wo ihr tiefer Sinn liegt.
Update
Heute (8. Januar) morgen gab der Bund der Steuerzahler eine Pressemitteilung heraus: Präsident Dr. Karl Heinz Däke fordert die Bundesregierung auf, den “Katalog der Ermäßigungstatbestände massiv auszuweiten”. In erster Linie gilt das Augenmerk des Verbands verschreibungspflichtigen – also lebensnotwendigen – Medikamenten. Weitere Forderung: “Langfristig muss das gesamte Mehrwersteuersystem generalüberholt werden.” Wir dürfen jetzt einfach mal vermuten, welcher Zeitraum sich hinter “langfristig” verbirgt. In Politiksprache sind damit üblicherweise Zeiten ab zehn Jahren aufwärts gemeint.
Zum Thema Preisgestaltung bzw Verteuerung läuft eine interessante Aktion beim consumerblog. Wer’s noch nicht kennt, einfach mal reinschauen
Eintrag abgelegt unter Kommunales, Meinung. Tags: Außer Haus Verkauf, Kaffee, Mehrwertsteuer, Rennpferd.
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1.
Alex | 7 Januar, 2007 um 12:50
Beim Essen im Restaurant oder “zum Mitnehmen” verhält es sich anders als hier dargestellt, und zwar genau umgedreht. Isst man im Restaurant, beträgt die Umsatzsteuer 19%, nimmt man das Essen mit, 7%.
Herzlichen Dank für diesen Hinweis. Habe mich an einem Beispiel der Verbraucherzentrale Hessen orientiert (Würstchen kalt beim Metzgerimbiss gekauft = 7 Prozent, die gleiche Ware warm = 19 Prozent) und bin dabei selbst ins Schleudern gekommen. Tztztz
2.
Psychopirat | 9 Januar, 2007 um 6:59
Danke für die Aufklärung!