Kunst gefährdet Kinder – Umzug auf den Friedhof

15 Februar, 2007

Die Zeiten, in denen es „gefährliche“ Kunst gab, liegen weit hinter uns. Sollte man meinen. Doch ein Blick in die jüngere Vergangenheit belehrt eines Besseren. Eine Skulptur, die seit mehr als 30 Jahren auf einem Schulhof in Halstenbek stand, wurde als gefährlich eingestuft und entfernt. Sie fiel bei einer Sicherheits-Routinekontrolle unangenehm auf.

Kunst am Bau – eine mehr als dreißig Jahre alte Vorschrift, die heutzutage normal erscheint. Ihr Inhalt: An jedem öffentlichen Gebäude sind künstlerische Arbeiten einzuplanen. Das tat auch die Gemeinde Halstenbek, als sie 1975 die Grundschule Bickbargen baute.

An der damaligen Ausschreibung beteiligten sich vier Künstler. Den Zuschlag erhielt der Seeth-Eekholter Professor Walter Arno mit seiner Bronzeplastik „Namenlose Figuren“. Bereits damals sorgte die übermannshohe Skulptur für Diskussionen in der Schulkonferenz. Form und Darstellung waren nicht jedermanns Sache.

Nach mehr als dreißig Jahren auf dem Schulhof stellte der Berufsgenossenschaftliche, Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst (BAD) fest, dass die Figuren gefährlich seien. Kinder könnten sich an den metallenen Teilen verletzen.

Bis dahin hatte sich, wie aus den Akten der Gemeinde hervorgeht, noch nie ein Kind daran verletzt. Doch die Skulptur musste zunächst eingezäunt und später entfernt werden. Da sie Eigentum der Gemeinde war, hatte die auch dafür zu sorgen, dass das gefährliche Werk einen anderen Standort erhielt.

Doch wohin damit? Die durchaus öffentlich ausgetragene Diskussion erreichte auch den Uetersener Künstler und Arno-Schüler Karl-Heinz Boyke. Er übernahm „Die Namenlosen“ von Halstenbek. Im Gegenzug erklärte er sich bereit, eine neue Skulptur für die Schule zu fertigen.

Per Vertrag hat Boyke die Bronzeplastik der Gemeinde bis Ende 2014 zur Verfügung gestellt. Die hatte nämlich inzwischen einen neuen Platz für die Figuren gefunden: Auf dem Friedhof. Dort kann die Arno-Arbeit keine Kinder zum Herumklettern und Begreifen (im Wortsinn) mehr verführen. Auch die angebliche Verletzungsgefahr ist gebannt. Denn der Nachwuchs darf den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten, es sei denn, er ist älter als 14 Jahre.

namenlosen

“Die Namenlosen” können auf dem Friedhof keine Kinder mehr gefährden. Aber sie sorgen für Kommunikation in Form von Diskussionen unter Besuchern.

 

 

 

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